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Made in Germany · ISO 27001 · DSGVO-konform

Unterweisungs-Management

Pflichtunterweisungen digital planen, durchführen & nachweisen

Die meisten Unternehmen unterweisen ihre Beschäftigten. Das Problem liegt selten in der Durchführung, sondern in der Nachweisführung: Wer muss wann zu welchem Thema unterwiesen werden – über Standorte, Tätigkeiten, Eintritte, Wechsel und Fristen hinweg? Spätestens im Audit oder nach einem Arbeitsunfall zeigt sich, ob Excel-Listen und Papierunterschriften ausgereicht haben.

SoftDeCC macht Unterweisungen planbar: Pflichtunterweisungen werden automatisch zugewiesen, fristgerecht wiederholt und lückenlos dokumentiert – digital, in Präsenz oder kombiniert.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kompetenzentwicklung

Assessment

Zertifizierung

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KI-generiertes Bild

Orientierung

Rechtsgrundlagen im Überblick

RechtsgrundlageKernanforderung
§ 12 ArbSchGAusreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit – bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien; regelmäßig zu wiederholen
§ 12 Abs. 2 ArbSchGBei Arbeitnehmerüberlassung trägt der Entleiher die Unterweisungspflicht
DGUV Vorschrift 1, § 4Unterweisung mindestens einmal jährlich, dokumentiert
§ 14 GefStoffVUnterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen
§ 12 BetrSichVUnterweisung zu Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 29 JArbSchGJugendliche: Unterweisung vor Beschäftigungsbeginn und mindestens halbjährlich
Österreich: § 14 ASchGUnterweisung bei Eintritt, Veränderungen und erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen
Schweiz: Art. 6 VUVInformation und Anleitung der Arbeitnehmenden über Gefahren und Schutzmaßnahmen

Dazu kommen branchenspezifische Vorgaben, etwa im Energiesektor oder in der Medizintechnik. → LMS für Energie & Versorgung · → LMS für Medizintechnik

e-learning-platform

Relevanz

Darf man digital unterweisen?

Ja – unter Bedingungen. Elektronische Unterweisungen sind zulässig, wenn die Inhalte arbeitsplatzspezifisch sind, das Verständnis überprüft wird und die Beschäftigten jederzeit Rückfragen an eine fachkundige Person stellen können.

Wo Vorschriften eine mündliche oder praktische Unterweisung verlangen – etwa bei Gefahrstoffen oder an konkreten Maschinen –, ersetzt E-Learning die Unterweisung vor Ort nicht. Bewährt hat sich ein Blended-Ansatz: Allgemeine Inhalte werden digital vermittelt und getestet, die arbeitsplatzbezogene Unterweisung erfolgt kompakt vor Ort und wird im selben System dokumentiert. → LMS für Blended Learning

Typische Herausforderungen

Woran Unterweisungen ohne System scheitern

✓

Fristen geraten aus dem Blick: Jährliche, halbjährliche und anlassbezogene Unterweisungen laufen parallel.

✓

Eintritte und Tätigkeitswechsel werden nicht erkannt: Die Unterweisungspflicht entsteht sofort, die Information kommt aber oft verspätet bei der Sicherheitsfachkraft an.

✓

Leiharbeitnehmende fallen durchs Raster: Sie sind nicht im HR-System, die Unterweisungspflicht liegt trotzdem beim Einsatzbetrieb.

✓

Nachweise sind verstreut: Papierlisten, Excel-Tabellen und E-Mails an verschiedenen Standorten.

✓

Sprachbarrieren: Unterweisungen, die nicht verstanden werden, erfüllen ihren Zweck nicht – und sind rechtlich angreifbar.

✓

Kein Überblick für Führungskräfte: Wer verantwortlich ist, sieht oft nicht, wer im eigenen Team überfällig ist.

Funktionsanforderungen

Funktionen für ein wirksames Unterweisungsmanagement

FunktionNutzenAnforderung
Regelbasierte ZuweisungUnterweisungen werden automatisch nach Rolle, Tätigkeit, Standort oder Abteilung zugewiesenAutomatisierte Lernpfade
Automatische WiederholungFristen (jährlich, halbjährlich, anlassbezogen) werden je Unterweisung hinterlegt und neu ausgelöstAutomatisierte Lernpfade
Trigger bei Eintritt und WechselNeue Beschäftigte und Tätigkeitswechsel lösen die passenden Unterweisungen aus – über Schnittstellen zu HR-SystemenAPI
Erinnerung und EskalationAutomatische Erinnerungen an Mitarbeitende, Eskalation an Führungskräfte bei ÜberfälligkeitGenehmigungsworkflows
VerständnistestKurze Wissensprüfung nach jeder digitalen Unterweisung, mit WiederholungsmöglichkeitTestgenerator
Präsenzunterweisung erfassenTermine, Teilnehmende und Unterweisende für Vor-Ort-Unterweisungen verwalten und dokumentierenSeminarverwaltung
MehrsprachigkeitUnterweisungsinhalte in der Sprache der BeschäftigtenKonfigurationsoption
Offline-NutzungUnterweisungen auch dort, wo kein stabiles Netz verfügbar ist, etwa in Werkhallen oder im AußendienstOffline-Qualifizierung
Auditfähige NachweiseWer wurde wann, wozu, von wem und mit welchem Ergebnis unterwiesen – auf KnopfdruckLernfortschritt tracken
Status für FührungskräfteÜbersicht über offene und überfällige Unterweisungen im eigenen Verantwortungsbereich|Rollen- und Rechtekonzepte

Bewährt in der Praxis

So läuft ein Unterweisungszyklus in SoftDeCC

1

Unterweisung anlegen

Inhalt, Zielgruppenregel, Wiederholungsintervall und Form (digital, Präsenz oder kombiniert) festlegen.

2

Automatische Zuweisung

Alle Beschäftigten, auf die die Regel zutrifft, erhalten die Unterweisung – auch künftige Eintritte.

3

Durchführung

Digital mit Verständnistest oder als Präsenztermin mit Teilnahmeerfassung.

4

Nachverfolgung

Erinnerungen und Eskalationen laufen automatisch, Führungskräfte sehen den Status ihres Teams.

5

Nachweis

Abgeschlossene Unterweisungen werden dokumentiert und stehen für Audits und Behördenanfragen bereit.

6

Wiederholung

Nach Ablauf des Intervalls beginnt der Zyklus automatisch neu.

Definition und Bedeutung

Unterweisung, Schulung, Compliance-Training – was ist der Unterschied?

UnterweisungSchulung / QualifizierungCompliance-Training
ZielGefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kennenFachliche Kompetenzen aufbauenRegelkonformes Verhalten (z. B. Datenschutz, Antikorruption)
RechtsgrundlageArbSchG, DGUV, GefStoffV, BetrSichVmeist keine Pflicht, teils Qualifikationsnachweisebranchenabhängig, z. B. DSGVO, Geldwäschegesetz
Rhythmusgesetzlich vorgegeben, meist jährlich bedarfsorientiertmeist jährlich oder anlassbezogen
Nachweiszwingendje nach Qualifikationin der Regel erforderlich
checklist

Checkliste

Anforderungen an eine Unterweisungssoftware

☐

Zuweisung nach Rolle, Tätigkeit, Standort und Abteilung


☐

Individuelle Wiederholungsintervalle je Unterweisung


☐

Automatische Auslösung bei Eintritt und Tätigkeitswechsel


☐

Einbindung von Leiharbeitnehmenden ohne HR-Stammdatensatz


☐

Digitale und Präsenzunterweisungen in einem System


☐

Verständnistest mit dokumentiertem Ergebnis


☐

Mehrsprachige Inhalte


☐

Erinnerungen und Eskalation an Führungskräfte


☐

Auditfähiger Nachweis, exportierbar


☐

Rollenbasierte Sichtbarkeit, abgestimmt mit dem Betriebsrat


☐

Hosting-Modell passend zu Ihren Datenschutzanforderungen

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Unterweisungen, die im Audit standhalten

Sehen Sie in einer Testinstallation, wie SoftDeCC Ihre Pflichtunterweisungen automatisch zuweist, nachverfolgt und dokumentiert.

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Über 25 Jahre Expertise

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Made in Germany

Häufige Fragen

FAQs Unterweisungsmanagement

Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung wiederholt werden?

Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche gilt nach JArbSchG ein halbjährlicher Rhythmus. Zusätzlich ist bei Einstellung, Tätigkeitswechsel oder neuen Arbeitsmitteln eine anlassbezogene Unterweisung erforderlich.

Ersetzt eine E-Learning-Unterweisung die Unterweisung vor Ort?

Nicht immer. Allgemeine Inhalte lassen sich digital vermitteln, wenn Verständnis überprüft wird und Rückfragen möglich sind. Arbeitsplatzspezifische und praktische Inhalte – etwa an Maschinen oder bei Gefahrstoffen – erfordern weiterhin eine Unterweisung vor Ort.

Wie wird eine Unterweisung rechtssicher dokumentiert?

Der Nachweis sollte Inhalt, Datum, unterwiesene Person, unterweisende Person bzw. verantwortliche Stelle und bei digitalen Unterweisungen das Testergebnis enthalten. SoftDeCC speichert diese Angaben zentral und macht sie für Audits abrufbar.

Wer ist für die Unterweisung von Leiharbeitnehmenden verantwortlich?

Der Entleiher, also der Einsatzbetrieb (§ 12 Abs. 2 ArbSchG). Leiharbeitnehmende sollten daher im Unterweisungssystem genauso erfasst werden wie eigene Beschäftigte.

Funktioniert das Unterweisungsmanagement auch für Präsenzunterweisungen?

Ja. Präsenztermine, Teilnehmende und Unterweisende werden über die SoftDeCC Seminarverwaltung organisiert und im selben Nachweis dokumentiert wie digitale Unterweisungen.

Lassen sich auch externe Personen unterweisen?

 Für Mitarbeitende von Fremdfirmen und Besuchende gelten besondere Anforderungen. → Fremdfirmenunterweisung digital